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   BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93   

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https://dejure.org/1993,3833
BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93 (https://dejure.org/1993,3833)
BVerfG, Entscheidung vom 27.07.1993 - 1 BvR 339/93 (https://dejure.org/1993,3833)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juli 1993 - 1 BvR 339/93 (https://dejure.org/1993,3833)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Investitionsvorrang; Investitionsmaßnahmen; Glaubhaftmachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; InVorG § 7 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsrechtliche Prüfung von Auslegung und Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 2 InVorG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Investitionsvorranggesetz - Anmelder eines Rückübertragungsanspruchs - Investive Maßnahmen - Durchführung - Wirtschaftlich in der Lage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1993, 555
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob das Verwaltungsgericht von Verfassungs wegen verpflichtet war, die Beschwerdeführerin auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfGE 86, 133 [144 f.]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93
    Die Beurteilung nach einfachem Recht ist einer Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93
    Das Interesse der Beschwerdeführerin daran, eine Veräußerung des Grundstücks zu investiven Zwecken zu verhindern, kann es nicht rechtfertigen, entgegen der Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten (vgl. BVerfGE 86, 382 [388] m.w.N.) die fachgerichtliche Wertung durch eine eigene des Bundesverfassungsgerichts zu ersetzen.
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 27.07.1993 - 1 BvR 339/93
    a) Unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG ) in seiner Bedeutung als Willkürverbot kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen erst in Betracht, wenn die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.04.1997 - 9-IV-93
    Denn es liegt nicht von vornherein außerhalb jeder denkbaren Betrachtungsweise, daß bereits die in § 6 in Verbindung mit § 1 Abs. 3 oder 7 VermG getroffenen gesetzlichen Festlegungen von Restitutionsansprüchen als solche von Art. 31 Abs.l Satz 1 SächsVerf grundrechtlich gewährleistete Eigentumspositionen zur Entstehung zu bringen vermögen und es dazu nicht noch eigens eines (unanfechtbaren) behördlichen Rückübertragungsaktes bedarf (zu dieser Sicht - für Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG - neigend BVerfG, VIZ 1997, 31 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1994, 24 und 473; VIZ 1995, 343 f.; so entschieden auch Scholz; in: Maunz / Dürig , Grundgesetz, Art. 143 Rn.30, Stand 1991; Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, hrsg.
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